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Die Daten der Ankörungen 2024 stehen fest:
Die Unterlagen und Informationen zur Ankörung werden jeweils online, sowie in den Entlebucher Mitteilungen vom Dezember und vom Juli publiziert.
Ankörung und Verhaltenstest
Die Ankörung ist ein guter Anlass, die Rasse der Entlebucher Sennenhunde hautnah kennenzulernen. Zuschauerinnen und Zuschauer müssen sich für den Anlass nicht anmelden. Die Ankörung findet in der Regel zweimal im Jahr jeweils im April und im Oktober in Zofingen AG statt (siehe Plan unten). Sie beginnt bereits um 9 Uhr morgens und findet hauptsächlich am Vormittag statt.
Möchten Sie Ihren Entlebucher Sennenhund ankören?
Bitte wenden Sie sich für Informationen und Voraussetzungen zur Ankörung von Entlebucher Sennenhunden unbedingt frühzeitig und am besten telefonisch an den SKES-Zuchtwart Max Heller.
Anlässlich der Herbstankörung vom 7. Oktober 2023 wird Dr. med. vet. Paul H. Boss den vorgeführten Hunden die für die Untersuchung erforderliche Menge Blut entnehmen. Wir bitten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Junghunden (Alter ab 12 Wochen), diesen an der Herbstankörung Blut entnehmen zu lassen. Bitte benützen Sie dafür das Formular «Anmeldung Blutentnahme»:
Neu ist es möglich, den EU-Untersuch dezentral vorzunehmen. Dr. Urs Geissbühler, Dr. Olivier Gardelle, Dr. Maria Christina Precht und Dr. Daniela Schweizer bieten in verschiedenen Tierkliniken der Schweiz diese Möglichkeit an.
Informationen von Dr. Urs Geissbühler
Ultraschall-Vorsorgeuntersuchungen (Gutachten) auf ektopische Ureteren: Informationen z. H. der Rasseclubs, der Züchterschaft und der Hundehalterinnen und -halter.
Anmeldeformular für die EU-Untersuchung
Formular für die Ultraschall-Vorsorgeuntersuchung von Entlebucher Sennenhunden auf ektopische Ureteren.
Glossar
In den Formularen werden medizinische Fachbegriffe verwendet. Hier die deutschen Bezeichnungen dazu:
Für allgemeine Fragen zur EU-Untersuchung beim Entlebucher Sennenhund wenden Sie sich bitte an den Zuchtwart Max Heller.
Schweizerische Vereinigung für Veterinärophthalmologen (spezialisierte Augentierärzte) SAVO
Die Augenuntersuchung von Entlebucher Sennenhunden für die Ankörung muss zwingend von einem/r ECVO-Augentierarzt/ärztin der SAVO (Swiss Association of Veterinary Ophthalmologists) durchgeführt werden. (ECVO = European College of Veterinary Ophthalmologists, Europäische Vereinigung für Augentierärzte).
Einige SAVO Augenspezialisten (Veterinärophthalmologen) sind an mehreren Kliniken tätig.
Grundlegend und verbindlich für die Zucht von Rassehunden mit Abstammungsurkunden der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) ist das gültige Zuchtreglement der SKG (ZRSKG) und dessen Ausführungsbestimmungen (AB/ZRSKG). Alle Züchter mit von der SKG/FCI geschütztem Zuchtnamen, alle Deckrüdenbesitzer und Klubfunktionäre müssen diese Bestimmungen kennen und einhalten, unabhängig davon, ob sie dem SKES als Mitglied angehören oder nicht.
Entlebucher Sennenhunde, mit denen gezüchtet werden soll, müssen dem Rassestandard der FCI Nr. 47 entsprechen (Mindest-Formwertnote «gut»). Sie müssen gesund und verhaltensfest sein und dürfen keine zuchtausschliessenden Fehler aufweisen. Sie müssen zudem die Ankörung des SKES bestanden haben.
Die Reinzucht des Entlebuchers geschieht in der Schweiz unter der Kontrolle des Schweizerischen Klubs für Entlebucher Sennenhunde SKES. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Körzucht, d. h. charakterlich oder körperlich ungeeignete Tiere werden ausgeschlossen. Dies geschieht anlässlich der jährlich zweimal durchgeführten Ankörung, welche aus einer Beurteilung des Exterieurs und einer Wesensprüfung besteht.
Besitzerinnen und Besitzer von Entlebucher Sennenhunden, welche ihren Hund zur Zucht ankören möchten, müssen sich frühzeitig mit dem Zuchtwart Max Heller in Verbindung setzen.
1. Allgemein
Die Ankörungen des SKES finden jeweils im April und im Oktober statt. Ort: Gelände des Schäferhund-Clubs OG Zofingen in Zofingen AG. Nach bestandener Ankörung erhält jede Hundebesitzerin, jeder Hundebesitzer ein Kör- und Zuchtreglement. Die Kenntnis des Kör- und Zuchtreglements des SKES ist ein absolutes Muss ist . Darin sind alle für die Züchterschaft relevanten Vorschriften und Daten ersichtlich. Das Kör- und Zuchtreglement kann beim Zuchtwart des SKES, Max Heller, bezogen werden.
Eine Ankörung ist in der Regel ein Jahr gültig. Die in der Zucht stehenden Tiere werden jährlich nachgekört, sofern sie gesund sind. Nachkören heisst, dass ein Hund jährlich einen Augentest (siehe 2.1) machen muss. Ist der Befund negativ, ist der Hund automatisch nachgekört und muss nicht mehr vorgeführt werden.
2. Voraussetzungen
Um zur Körung zugelassen zu werden muss ein Hund mindestens 18 Monate alt sein. Ausserdem müssen an der Ankörung die Resultate folgender medizinischen Tests vorliegen:
Züchterinnen und Züchter, die über keine richtige Wurfkiste verfügen, riskieren, dass Welpen erdrückt werden können, was nicht sein muss. Die Anfertigung einer solchen Wurfkiste (siehe Foto) ist nicht sehr schwierig.
Handwerklich begabte Züchterinnen und Züchter können bei Serge Renggli eine genaue Anleitung für die Wurfkiste bestellen (gratis):
Informationen und Details zur Liste der EU-Zuchtwertschätzung (Stand 2015) erteilt gerne der Zuchtwart des SKES, Max Heller.